Unsere Leistung


Gutachter in Dinslaken

Unser Service

Unsere Leisung und Serviceangebote für Sie

    Haftpflichtgutachten

    Sind Sie Geschädigter eines Autounfalles?


    Wenn Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde, dann ist die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens erforderlich.

    Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet den Schaden in vollem Umfang zu ersetzen, der durch das Unfallereignis entstanden ist.

    Dies gilt für sämtliche Kosten, die entstehen, um entweder Ihr Fahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen oder ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.

    Dies betrifft im Wesentlichen, in Hinblick auf den entstandenen Schaden am Fahrzeug, die Kosten für:

     

    • - die Beauftragung eines freien, unabhängigen Sachverständigen IHRER Wahl
    • - die Abschleppkosten für das verunfallte Fahrzeug
    • - die Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfall für die Reparaturdauer
    • - die Kosten für juristische Beratung durch einen Rechtsanwalt IHRER Wahl
    • - ggf. weiter entstandene Kosten

    Damit Sie Ihre Forderungen geltend machen können, müssen Sie diese grundsätzlich belegen, Sie sind als Geschädigter beweispflichtig, den entstandenen Schaden nachzuweisen und zu beziffern.

    Wir ermitteln, in Bezug auf den am Fahrzeug entstandenen Schaden, die Schadenshöhe und prüfen anhand des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeuges die Durchführbarkeit einer Reparatur.

     

    Im Falle der möglichen Reparatur ermitteln wir für Sie unter anderem die anfallende Wertminderung Ihres Fahrzeugs und den üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung.

     

    Im Falle eines Totalschadens ermitteln wir unter anderem den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall, den Restwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall und die Wiederbeschaffungsdauer um ein, mit Ihrem Fahrzeug, vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.

     

    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Ansprüche mit einem entsprechenden Haftpflichtgutachten und der Fotoserie belegen und damit geltend machen können.

     

    Unser Service ist für Sie als Unfallgeschädigter absolut kostenlos. Wir rechnen ausschließlich mit der gegnerischen Versicherung ab.

    Kaskogutachten

    Haben Sie einen Verkehrsunfall verursacht?


    Im Gegensatz zu einem Haftpflichtschaden, bei dem der Versicherungsnehmer gleichzeitig der Unfallverursacher ist, sind bei einem Kaskoschaden Unfallverursacher und -geschädigter identisch. Kaskoschäden werden in Voll- und Teilkaskoschäden unterschieden.

     Zu den Kaskoschäden gehören nicht nur selbst verursachte Unfälle mit geschädigten Verkehrsteilnehmern. Ein Kaskoschaden kann auch durch Wildtiere, Hagel, Sturm oder Überschwemmung eintreten.

     Im ersten Fall handelt es sich um einen Vollkaskoschaden, im zweiten Fall um einen Teilkaskoschaden. Bei einem Kaskoschaden haben Versicherungsnehmer Anspruch auf unfallbedingten Schadenersatz. Umfang und Höhe des Schadenersatzes richten sich nach den Vertragsbestandteilen des Versicherungsvertrages. Versicherungen benötigen zur Ermittlung der Schadenhöhe, für den niemand in Haftung genommen werden kann, ein Kaskoschadengutachten

    Ob die Versicherung die Kosten für das Gutachten übernimmt, sollte mit dieser vorher abgestimmt werden. Bevor ein Gutachten zu Kaskoschäden in Auftrag gegeben wird, muss daher erst die Entscheidung der Versicherung auf Kostenübernahme abgewartet werden. Es gilt das Weisungsrecht des Versicherers. Die Kfz-Versicherung hat das Recht, einen eigenen Gutachter zur Begutachtung zu schicken.

    Kurzbewertung

    Fahrzeugbewertung für gängige Fahrzeuge.


    Sie möchten den Wert Ihres Fahrzeugs erfahren?

    Bei der sogenannten Kurzbewertung handelt es sich um eine grobe, äußerliche Innaugenscheinnahme durch unsere Sachverständigen.

    Sie teilen dem Sachverständigen alle Ihnen bekannten Informationen inkl. Mängel zum Fahrzeug mit. Die Kurzbewertung dient nur zur Versicherungseinstufung und ist nicht für den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges geeignet.

     

    Die Kurzbewertung enthält ein Auftragsblatt, eine Gesamtzustandsnote und dem dazugehörigen Wert.

    Wertgutachten

    Umfangreiches Wertgutachten, insbesondere für Sonderfahrzeuge wie Oldtimer und Exoten.


    Wie hoch der Wert eines Gebrauchtwagens zu einem bestimmten Zeitpunkt ist, wird in verschiedenen Situationen relevant, zum Beispiel, wenn Sie ein bereits genutztes Fahrzeug kaufen oder verkaufen wollen. Nicht selten ist von der Fahrzeugbewertung abhängig, welche Preise für einen Gebrauchtwagen oder Oldtimer erzielt werden können.

     

    Das Wertgutachten für ein Kfz steht am Ende der so genannten Fahrzeugbewertung. Unsere Sachverständige überprüfen hierbei die wertrelevanten Faktoren, um den Händlereinkaufspreis, den Händlerverkaufswert oder den Wiederbeschaffungswert zu bestimmen.

    Dabei werden alle Informationen rund um das Fahrzeug gesammelt, notiert und ihr Beitrag zum Wert des Kfz ermittelt.

    Kaufberatung

    Beratung vor dem Autokauf!


    Sie möchten sich ein neues Fahrzeug zulegen und brauchen dabei einen kompetenten Partner an Ihrer Seite?

    Kein Problem! Lassen Sie uns das Auto für Sie prüfen!!

    Wir beraten und begleiten Sie beim Erwerb eines neuen Fahrzeugs.

    Wir sind Bundesweit für Sie unterwegs und prüfen auf Ihren Wunsch hin auch direkt am Fahrzeugstandort!